In jeder über das Internet veröffentlichte Publikation - dazu zählen auch Newsletter - gilt es landesspezifisch gewisse Informations- und Auskunftspflichten zu beachten.
In Deutschland ist hierbei insbesondere das Telemediengesetz (TMG), in Österreich das eCommerce-Gesetz (ECG) und in der Schweiz das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu beachten. Es gilt (im EU-Raum) das Recht im Land des Empfängers, nicht des Versenders! Wenn Sie also Empfänger in unterschiedlichen Ländern in Ihrer Adress-Datenbank haben, sollten Sie die Rechtslage in all diesen Ländern kennen und beachten.
Recht in Österreich
In einem Newsletter ist es vorgeschrieben einen Impressum-Link zu führen, der auf das Impressum der Unternehmens-Website verlinkt. Diese Integration sollte am besten direkt in der Newsletter-Vorlage enthalten sein.
Die Informationen die im Website-Impressum per 1. Juli 2012 verpflichtend angeführt werden müssen werden auf wko.at ausführlich erklärt.
Beachten Sie bitte, dass neben dem Mediengesetz noch diverse andere Informationspflichten in anderen Gesetzen gibt (insbesondere E-Commerce-Gesetz, Unternehmensgesetzbuch und Gewerbeordnung). Näherer Informationen dazu finden Sie in den Informationsbroschüren Das korrekte Website Impressum und Das korrekte E-Mail-Impressum auf wko.at (Achtung: Die Änderungen durch das Mediengesetz sind in diesen Broschüren noch nicht eingearbeitet).
TIPP: Nutzen Sie für Websites und Newsletter das kostenlose ECG-Service von wko.at (Editieren der Daten nach ECG, UGB, GewO u MedienG).
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