Allgemein gilt, dass es bei der Weiterleitung personenbezogener Daten an Dritte nach österreichischem Recht der Zustimmung des Betroffenen bedarf. Maßgeblich ist hierbei auch die Datenschutzrichtlinie der EU (95/46/EG).
Wenn sich Ihre Kunden z.B. zu Ihrem Newsletter anmelden und die Daten zu einem web-basierten E-Mail Newsletter-Programm wie eyepin direkt übergeben werden, gilt es zu unterscheiden, ob die Daten im rechtlichen Sinn „übermittelt“ oder nur „überlassen“ werden.
Überlassung der Daten meint, dass der Software-Anbieter, den Sie einsetzen nicht befugt ist Ihre Daten in jedweder Form zu verwenden. Die Benutzerdaten können damit nur seitens Ihres Unternehmens verwendet werden. Für diesen Vorgang benötigen Sie vom Verbraucher keine explizite Zustimmung. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Ihr Software-Anbieter (inkl. Server) seinen Sitz in Österreich hat bzw. der EU.
Hinweis: eyepin hat seinen Hauptsitz in Österreich. Die eyepin Rechenzentren befinden sich ausschließlich in Österreich und Deutschland.
Als Übermittlung von Daten gilt, wenn Ihr Software-Anbieter seinen Unternehmenssitz bzw. seine Server nicht in Österreich bzw. der EU hat. Als Datenübermittlung gilt weiters, wenn die Vereinbarung mit Ihrem Software-Anbieter es diesem erlaubt, Benutzerdaten ebenfalls für Werbezwecke zu verwenden bzw. eventuell auch an Dritte zu verkaufen.
Hinweis: In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eyepin ist geregelt, dass Kundendaten ausschließlich vom Kunden verwendet werden dürfen. eyepin versteht sich ausschließlich als Software-Unternehmen und gewährleistet für Ihre Daten höchstmögliche Sicherheit und Vertraulichkeit.
ACHTUNG: Wenn Sie eine web-basierte Software aus einem Land außerhalb der EU einsetzen wollen ist eine spezielle Genehmigung durch die Datenschutzkommision erforderlich. Diese kann nur entfallen wenn alle Betroffenen dem Datenexport z.B. in die USA ausdrücklich zustimmen. Diese Prozedur ist in der Praxis unmöglich. Auch das sogenannte „Safe-Harbour Abkommen“ (ein Datenschutzabkommen zwischen EU und den USA) ist nach allgemeiner Rechtsmeinung nicht ausreichend. Das heißt der Einsatz von E-Mail Marketing-Software, wo Daten auf Servern außerhalb der EU gehalten werden, ist derzeit unzulässig und verstößt gegen geltende Datenschutzgesetze.
Tipp: Aus den genannten Gründen empfehlen wir Ihnen Anbieter, die ihre Daten im Ausland speichern zu meiden um nicht gegen geltende Datenschutzbestimmungen zu verstoßen.
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